Aktuelle
Informationen die für die Buchhaltung relevant sind:
Buchführung und Buchführungspflicht
Die Buchführung ist
neben der Kostenrechnung Hauptbestandteil des
unternehmerischen Rechnungswesens. Die Buchführung bezeichnet
die vollständige und planmäßige Dokumentation
aller Geschäftsvorgänge, die Auswirkungen auf das Vermögen des
Unternehmens haben.
Die
Buchführungspflicht gilt gleichermaßen für
selbstständige Unternehmer, sowie freiberufliche
Selbstständige. Sie ergibt sich aus dem Handelsrecht § 238
ff. HGB und dem Steuerrecht § 140 ff. der Abgabenordnung (AO).
Dabei ist die
Buchführung nicht nur eine Pflicht, sondern ein sehr
nützliches Werkzeug. Sie bietet dem Unternehmer:
- einen Überblick über die
aktuelle Vermögenssituation des Unternehmens
- eine hohe Transparenz und
Nachvollziehbarkeit aller Geschäftsvorgänge, die sich
auf das Vermögen des Unternehmens auswirken
- die Basis zur Ermittlung von
Gewinn und Verlust, also des Unternehmenserfolges
- die Basis zur Errechnung der
Steuern.
Laufende
Finanzbuchhaltung*
Eine aktuelle und
aussagefähige Finanzbuchhaltung ist die Basis für gute
unternehmerische Entscheidungen. Viele Vorgänge werden nicht
mehr manuell erfasst, sondern direkt durch uns über
Schnittstellen importiert. Bspw.: Banken, Kassenbücher,
Fakturadaten usw…
Je aktueller eine Buchführung ist, umso mehr Arbeitszeit sparen Sie bei
Verwaltungsaufgaben wie Mahnwesen oder Zahlungsverkehr.
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