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Buchhaltungsservice - Balinger
Irene Balinger-Friedrich führt Ihre Bücher
TIPPS ZUR BWA

Wenn Sie Ihre monatliche BWA bekommen, fehlen meistens einige  wesentliche Buchungen, um daraus etwas aussagefähiges zu machen. Das ist für Sie auch ein erster Test ob Ihr Steuerberater/ Buchhalter  fleißig und kundenorientiert ist oder nicht.

 

Sie sollten unbedingt beachten, ob folgende Fehler auftreten:

 

 Bei Einzelfirmen

 1.) Kalkulatorischer Unternehmerlohn wird nicht gebucht

 Bei einer Einzelfirma sind Sie aus steuerlichen Gründen kein Gehaltsempfänger. Es wird für Ihre Arbeit kein Lohn gebucht. Fordern Sie Ihren Buchhalter auf monatlich einen sogenannten kalkulatorischen Unternehmerlohn zu buchen. Sie können sich, vom Betrag her an Ihrem bestbezahlten Mitarbeiter - plus 30% - orientieren oder, falls Ihre Privatentnahme nicht außergewöhnlich gering oder hoch ist,  an dieser.

 

 

 Bei allen Firmen

 2.) Kalkulatorische Abschreibung wird nicht gebucht

 Diese Abschreibung sollte monatlich gebucht werden, man kann sich ohne weiteres am Vorjahreswert  orientieren, es sei denn, es wurden in erheblichem Maße Anlageanschaffungen getätigt. Die Ermittlung der AfA ist davon abgesehen nicht schwierig, der Aufwand gering. Fordern Sie Ihren Buchhalter auf, diese Buchung monatlich zu tätigen. Geringe Abweichungen zu dem am Jahresende gebuchten Abschreibungsbetrag sind irrelevant (es gilt immer: lieber ungefähr richtig, als ganz genau falsch).                   

 

 3.) Bestandsveränderungen an fertigen/ unfertigen Waren/ Projekten wird nicht gebucht

 Von Bedeutung ist dieser Punkt vor allem für Firmen die etwas herstellen und keine  besonders schnelle Fakturierung haben. Dieser Punkt ist etwas schwieriger zu lösen, er erfordert von Ihnen eine laufende Einschätzung des Wertes erbrachter Leistungen zum Monatsende, die zu diesem Termin noch nicht fakturiert sind und für die es noch keine An- oder Teilzahlungen gibt. Diese Leistungen zählen nämlich bei der Ermittlung Ihres Betriebsergebnisses pro Monat mit. Relevant ist hier die sogenannte Bestandsveränderung (Bestandsmehrung oder Bestandsminderung) im Vergleich zu dem selben Wert des Vormonates. Nur dadurch ist ein periodenrichtiges Ergebnis zu ermitteln. Nehmen Sie sich die wenigen Minuten pro Monat, um am Monatsende den Wert der erbrachten und noch nicht fakturierten Leistungen zu schätzen. Geben sie diesen Wert an Ihren Steuerberater/ Buchhalter weiter, und fordern Sie ihn auf, die Bestandsveränderung zu buchen. Sollte er dazu nicht in der Lage sein oder Ihnen bis dahin noch nicht zu einer solchen Vorgehensweise geraten haben, wechseln Sie den Steuerberater/ Buchhalter.

Auch hier gilt, lieber einen Fehler von 20.000 EUR plus / minus, als einen von 200.000 EUR.

 

 P.S: Noch immer hält sich hartnäckig die Unsitte, bei Teilzahlungsrechnungen nicht Umsatz zu buchen sondern Kundenanzahlung. Erst bei vollständiger Bezahlung wird im Rahmen der Abschlussbuchung die Teilzahlung verrechnet. Dies ist bestenfalls bei tatsächlichen Anzahlungen vertretbar, führt ansonsten aber, bei echten Teil/Abschlagsrechnungen, zu völlig  unbrauchbaren Monatsauswertungen.

Einen Vorteil hinsichtlich einer Umsatzsteuerverschiebung gibt es de jure nicht mehr, da Teilzahlungen seit einigen Jahren, egal in welcher Höhe, sofort USt. steuerpflichtig sind. De facto wird oft noch, solange nicht beanstandet wird, als Anzahlung gebucht. Das kann aber nur noch bei angespannter Liquiditätssituation sinnvoll sein. Rechtlich zulässig ist es nicht.

 

4.)  Schwankungen Material/Warenbestand werden nicht erfasst

 Wenn Sie ein wertmäßig ziemlich konstantes Lagervolumen haben, ist dieser Punkt für Sie nicht relevant. Kaufen Sie dagegen unregelmäßig ein und schwankt Ihr Lagerwert beträchtlich, sollten Sie jeweils am Ende des Monats eine Schätzung des Warenbestandes vornehmen, sofern dies in wenigen Minuten zu bewerkstelligen ist. Mit diesem Wert ist der tatsächliche Aufwand an Rohmaterial bzw. Waren pro Monat zu ermitteln, und zwar nach folgender Formel:

                         Anfangsbestand Ware/Material

                         Plus Zugang/Einkauf

                         Minus Schlussbestand Ware/Material

                         gleich Monatsaufwand Ware (Wareneinsatz)

 

Sollte Ihnen der Erfassungsaufwand  zu hoch sein, gibt es, im Rahmen der Deckungsbeitragsrechnung, noch andere Möglichkeiten zu einem realistischen Wareneinsatz pro Monat zu kommen. Bitte sprechen Sie mich darauf an.

 

 5.)  Summen- und Saldenliste wird nicht als „BWA Wertenachweis“ ausgedruckt.

Die Konten werden beim Wertenachweis entsprechend Ihrer Zusammenfassung in der BWA auf dem ersten Blatt dargestellt. Das hilft Ihnen, die Summen und Saldenliste besser zu übersehen, und gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie die kumulierten Positionen der BWA zusammengesetzt sind.