Wenn Sie Ihre monatliche BWA bekommen, fehlen meistens
einige wesentliche
Buchungen, um daraus etwas aussagefähiges zu machen. Das ist
für Sie auch ein erster Test ob Ihr Steuerberater/ Buchhalter
fleißig und kundenorientiert ist oder nicht.
Sie sollten
unbedingt beachten, ob folgende Fehler auftreten:
Bei Einzelfirmen
1.) Kalkulatorischer
Unternehmerlohn wird nicht gebucht
Bei
einer Einzelfirma sind Sie aus steuerlichen Gründen kein
Gehaltsempfänger. Es wird für Ihre Arbeit kein Lohn gebucht.
Fordern Sie Ihren Buchhalter auf monatlich einen sogenannten
kalkulatorischen Unternehmerlohn zu buchen. Sie können sich, vom
Betrag her an Ihrem bestbezahlten Mitarbeiter - plus 30% - orientieren
oder, falls Ihre Privatentnahme nicht außergewöhnlich gering
oder hoch ist,
an dieser.
Bei allen Firmen
2.) Kalkulatorische
Abschreibung wird nicht gebucht
Diese Abschreibung sollte monatlich gebucht werden, man kann sich ohne weiteres am Vorjahreswert
orientieren,
es sei denn, es wurden in erheblichem Maße Anlageanschaffungen
getätigt. Die Ermittlung der AfA ist davon abgesehen nicht
schwierig, der Aufwand gering. Fordern Sie Ihren Buchhalter auf, diese
Buchung monatlich zu tätigen. Geringe Abweichungen zu dem am
Jahresende gebuchten Abschreibungsbetrag sind irrelevant (es gilt
immer: lieber ungefähr richtig, als ganz genau falsch).
3.) Bestandsveränderungen an fertigen/ unfertigen Waren/
Projekten wird nicht gebucht
Von Bedeutung ist dieser Punkt vor allem für Firmen die etwas herstellen und keine
besonders
schnelle Fakturierung haben. Dieser Punkt ist etwas schwieriger zu
lösen, er erfordert von Ihnen eine laufende Einschätzung des
Wertes erbrachter Leistungen zum Monatsende, die zu diesem Termin noch
nicht fakturiert sind und für die es noch keine An- oder
Teilzahlungen gibt. Diese Leistungen zählen nämlich bei der
Ermittlung Ihres Betriebsergebnisses pro Monat mit. Relevant ist hier
die sogenannte Bestandsveränderung (Bestandsmehrung oder
Bestandsminderung) im Vergleich zu dem selben Wert des Vormonates. Nur
dadurch ist ein periodenrichtiges Ergebnis zu ermitteln. Nehmen Sie
sich die wenigen Minuten pro Monat, um am Monatsende den Wert der
erbrachten und noch nicht fakturierten Leistungen zu schätzen.
Geben sie diesen Wert an Ihren Steuerberater/ Buchhalter weiter, und
fordern Sie ihn auf, die Bestandsveränderung zu buchen. Sollte er
dazu nicht in der Lage sein oder Ihnen bis dahin noch nicht zu einer
solchen Vorgehensweise geraten haben, wechseln Sie den Steuerberater/
Buchhalter.
Auch hier gilt, lieber einen Fehler von 20.000 EUR plus / minus, als einen von 200.000
EUR.
P.S:
Noch immer hält sich hartnäckig die Unsitte, bei
Teilzahlungsrechnungen nicht Umsatz zu buchen sondern Kundenanzahlung.
Erst bei vollständiger Bezahlung wird im Rahmen der
Abschlussbuchung die Teilzahlung verrechnet. Dies ist bestenfalls bei
tatsächlichen Anzahlungen vertretbar, führt ansonsten aber,
bei echten Teil/Abschlagsrechnungen, zu völlig
unbrauchbaren Monatsauswertungen.
Einen
Vorteil hinsichtlich einer Umsatzsteuerverschiebung gibt es de jure
nicht mehr, da Teilzahlungen seit einigen Jahren, egal in welcher
Höhe, sofort USt. steuerpflichtig sind. De facto wird oft noch,
solange nicht beanstandet wird, als Anzahlung gebucht. Das kann aber
nur noch bei angespannter Liquiditätssituation sinnvoll sein.
Rechtlich zulässig ist es nicht.
4.)
Schwankungen Material/Warenbestand werden nicht erfasst
Wenn
Sie ein wertmäßig ziemlich konstantes Lagervolumen haben,
ist dieser Punkt für Sie nicht relevant. Kaufen Sie dagegen
unregelmäßig ein und schwankt Ihr Lagerwert
beträchtlich, sollten Sie jeweils am Ende des Monats eine
Schätzung des Warenbestandes vornehmen, sofern dies in wenigen
Minuten zu bewerkstelligen ist. Mit diesem Wert ist der
tatsächliche Aufwand an Rohmaterial bzw. Waren pro Monat zu
ermitteln, und zwar nach folgender Formel:
Anfangsbestand Ware/Material
Plus Zugang/Einkauf
Minus Schlussbestand Ware/Material
gleich Monatsaufwand Ware (Wareneinsatz)
Sollte Ihnen der Erfassungsaufwand
zu
hoch sein, gibt es, im Rahmen der Deckungsbeitragsrechnung, noch andere
Möglichkeiten zu einem realistischen Wareneinsatz pro Monat zu
kommen. Bitte sprechen Sie mich darauf an.
5.)
Summen- und Saldenliste wird nicht als „BWA Wertenachweis“
ausgedruckt.
Die
Konten werden beim Wertenachweis entsprechend Ihrer Zusammenfassung in
der BWA auf dem ersten Blatt dargestellt. Das hilft Ihnen, die Summen
und Saldenliste besser zu übersehen, und gibt Ihnen Aufschluss
darüber, wie die kumulierten Positionen der BWA zusammengesetzt
sind.